Rechtsanwälte Graf und Schaefer Strafverteidiger-Notruf: 0151 46150742

Betäubungsmittelstrafrecht und Cannabis

In Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht geht es unter anderem um den Besitz, Erwerb, Anbau, Handel oder die Einfuhr von Betäubungsmitteln. Oftmals sind in diesen Verfahren Telekommunikationsüberwachungen durchgeführt worden, häufig finden Hausdurchsuchungen statt. Auch im Zusammenhang mit Cannabis bestehen trotz der teilweisen Legalisierung weiterhin erhebliche strafrechtliche Risiken, insbesondere bei Weitergabe, Handel, Einfuhr oder Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben.

Die möglichen Konsequenzen reichen je nach Vorwurf und Einzelfall von einer Geldstrafe bis zu einer erheblichen Freiheitsstrafe. Hinzu können weitere Folgen kommen, etwa für den Führerschein oder die berufliche Existenz. Wir prüfen die gegen Sie erhobenen Vorwürfe, die Beweislage und die Ermittlungsakte und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie. Eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger kann dabei entscheidend sein.

Eine erste telefonische Einschätzung ist kurzfristig möglich. Wir vertreten Mandanten bundesweit.

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