Strafrecht und Strafverteidigung
Beide Rechtsanwälte der Kanzlei sind Fachanwälte für Strafrecht. Wir übernehmen die Verteidigung in allen Instanzen und Verfahrensarten – von der ersten Vernehmung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und in der Revision.
Wichtig ist, möglichst früh anwaltlichen Rat einzuholen: Wer als Beschuldigter geladen wird oder von einer Durchsuchung erfährt, sollte vor jeder Aussage mit einem Verteidiger sprechen. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern.
- Verkehrsstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht und Cannabis
- Wirtschaftsstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Untersuchungshaft
- Strafbefehl
- Anklage
Eine erste telefonische Einschätzung ist kurzfristig möglich. Wir vertreten Mandanten bundesweit.
Strafverteidiger-Notruf: 0151 46150742