Rechtsanwälte Graf und Schaefer Strafverteidiger-Notruf: 0151 46150742

Bußgeldverfahren

Ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht oder Handynutzung bringt neben dem Bußgeld häufig Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot mit sich. Für Berufskraftfahrer und Pendler ist das oft die eigentliche Belastung.

Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen das Messverfahren, die Eichung und Bedienung des Messgeräts, die Verwertbarkeit der Beweise und die Einhaltung der Verjährungsfristen. Häufig lässt sich ein Fahrverbot abwenden oder gegen eine Erhöhung des Bußgeldes ablösen.

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, klären wir die Deckungsanfrage für Sie. Bringen Sie zum ersten Gespräch den Bescheid mit – der Zustellungstag entscheidet über die Frist.

Eine erste telefonische Einschätzung ist kurzfristig möglich. Wir vertreten Mandanten bundesweit.

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